dinsdag 27 augustus 2024

Rabbiner Samson Raphael HIRSCH Aus seinem Kommentar zur Wochenabschnitt Reéh:


Rabbiner Samson Raphael HIRSCH


פרשת ראה

Aus seinem Kommentar zur Wochenabschnitt  Reéh:

 

 Kap.14,2 Denn eine heilige Nation bist du Gott, deinem Gotte, und dich hat Gott erwählt, ihm zu einer ausschließlich ihm gehörende Nation zu werden aus allen Nationen, die auf dem Erdboden hin sich befinden.

 Kap. 14, V.2:  כי עם קדוש אתה וגו', nicht גוי קדוש in ihrer Einheit nach außen, sondern עם קדוש eins in ihrer inneren vielgliederigen sozialen Gestaltung, jedes Glied dieses Gott hörigen Volksvereines gleich heilig, gleich unmittelbar zu Gott stehend, und eben diese ausschließliche Gotteshörigkeit eines Menschenvereins und der Aufbau eines ganzen sozialen Volkslebens auf der Basis dieser ausschließliche Gotteshörigkeit, ist eben die Bestimmung, für welche Gott dich erwählte. סגלה (siehe 2 B.M.19,5).

Jebamoth 13b u. 14a. wird das Verbot לא תתגודדו, machet keine Schnitte in euren Körper, auch auf den Nationalkörper bezogen und daran die Lehre gelehrt: לא תעשו אגודות אגודות, auf dem Boden der Gesetzerfüllung die Einheit zu erhalten und in verschiedene Gemeinschaften, nicht zu „Spaltungen“ führen zu lassen. In der Tat heißt ja auch ein gesonderter Haufe, eine detachierte Heeresabteilung: גדוד und לא תתגודדו kann ebenso wohl heißen: sondert, teilt euch nicht in Parteien, Gruppen.

Wäre doch, wenn unsere Auffassung hinsichtlich der פ-wurzeln richtig ist, אגד selbst nichts anders als א גד: zu einer besonderen Einheit sondern. Das Zeitwort sich in Haufen sammeln, in gesondertem Haufen auftreten, kommt nur im Kal von גוד oder גדד vor: יגוד עקב ,גדוד יגודנו (1 B.M.49,19) und יגדו על נפש צדיק (Ps.94,21). Darauf beruht, wie uns scheint (Jebamoth 13b), die Bemerkung: א"כ לימא קרא לא תגודו und glauben wir לא תגודו, oder לא תגדו lesen zu müssen. Um bloß die Parteiung zu verbieten, hätte לא תגודו genügt…

Demnach wäre hier zugleich die Mahnung gegeben, durch Meinungsdifferenzen in Gesetzesauffassungen und Folgerungen aus dem Gesetze keine Spaltungen innerhalb eines einheitlichen Gemeinwesens entstehen zu lassen, daß sich nicht ein Teil desselben um die Vertreter der einen Ansicht und ein anderer Teil um die Vertreter der anderen Ansicht gruppieren, כגון ב"ד בעיר אחת פלג מורין כדברי ב"ש ופלג מורין כדברי ב"ה, und dadurch die אגודה אחת des einheitlichen Gemeinwesens zu אגודות אגודות werde; vielmehr sollen alle derartigen Meinungsverschiedenheiten auf Grund der von dem Gesetze selbst für solche Fälle getroffenen Entscheidungsregeln zum Austrag gebracht und die Einheit der Gesetzespraxis erhalten werden, soweit dieselbe durch das Gesetz normiert ist.

Unter Verwirklichung der von diesem Gesetze geschaffenen Institutionen war im großen Ganzen für eine übereinstimmende Einheit der Gesetzpraxis gesorgt. Durch die Kap.17,18 f. eingesetzte oberste Gesetzautorität war, wie wir dort zu entwickeln haben werden, eine endgültige Austragung einer jeden Meinungsdifferenz hinsichtlich der Interpretation oder Folgerung aus dem Gesetze gegeben. In der Tat war auch über zwölfhundert Jahre, bis in die ersten Jahrhunderte des zweiten Tempels, eine völlige Übereinstimmung in der Gesetzespraxis erhalten. Eine einzige Differenz war unausgetragen, und diese betraf nur die Tragweite einer rabbinischen Präventivbestimmung: משתמש בבעלי חיים für die Ausübung der סמיכה-Mizwa am י"ט (siehe Chagiga 16 a. und b.). Selbst Hillel und Schammai differierten nur hinsichtlich dreier Momente, wovon nur eines Präventivbestimmungen betraf, die beiden anderen aber ebenfalls nur auf rabbinische Präventivbestimmungen sich bezogen (siehe Sabbat 15a). Erst als in den Zeiten ihrer Schüler mit den politischen Wirren Klarheit und Muße den Jüngern der Gesetzeswissenschaft schwand, und mit dem Hereinbruch der Katastrophe des staatlichen Untergangs Druck und Verfolgung und Zerstreuung der Zusammenhang zerstreuter Gemeinden mit dem Zentrum des nationalen unterbrachen, erst da mußten naturgemäß unausgetragene Zweifel und Meinungsverschiedenheiten in Überlieferung und Auslegung des Überlieferten, und ebensomit auch örtliche Verschiedenheit des Gesetzespraxis entstehen, Zustände, die erst wieder durch die Wirksamkeit des R. Jehudi Hanaßi durch Sammlung, Sichtung, Austragung der vorhandenen Überlieferungs- und Meinungsverschiedenheiten und halachische Fixierung der Resultate in der Mischna ebenso wie 250 Jahre später Rabina und R. Aschi dasselbe Werk der Einheit in der Gesetzespraxis bei der inzwischen noch größer gewordene Trennung und Zerstreuung der Gemeinden und einzelnen in der Redaktion der Gemara zur Vollendung brachten. Für solche Zeiten des Mangels an einer jede Differenz austragenden obersten nationalen Gesetzesautorität, in welchen örtliche Verschiedenheiten der Gesetzespraxis unvermeidlich, oder wie  הל' ממרים רמב"ם1,5 hinzufügt, auch während der Existenz derselben bis Einholung und Eingang ihrer Entscheidung, ist vor allem das לא תתגדדו,לא תעשו אגודות אגודות  gesagt und verlangt, daß innerhalb eines einheitlichen Gemeinwesens ב"ד בעיר אחת  nach רמב"ם’s Auffassung  הל' ע"ז12,14 selbst zweier Gemeinwesen eines Ortes,  ב' בתי בעיר אחת (siehe jedoch כ"מ und ל"מ daselbst – jede Meinungsdifferenz hinsichtlich der Handhabung des Gesetzes nach dem für Gesetzeszweifel bestehenden Normativ zum Austrag gebracht und so einer größeren Zerfällung der Gesetzverwirklichung vorgebeugt werde.

Erwägen wir, wie alle die vorangegangen Gesetze die Nachteile zum Gegenstand hatten, welche aus dem überwiegenden Einflusse einzelner Persönlichkeiten inmitten ihrer nächsten Kreise entstehen können; erwägen wir, daß, wie wir glauben, das גדידה ושריטה לנפש-Verbot, eben einer ungerechtfertigten Überschätzung einzelner Persönlichkeiten entgegentreten soll; erwägen wir endlich, daß die אגודות אגודות, vor deren Entstehung die anderen Auffassung des לא תתגודדו warnen soll, größtenteils durch Parteiergreifung für die eine und die andere zweier differierenden Persönlichkeiten ins Leben treten; so, glauben wir, dürfte sich der tiefe innige Zusammenhang begreifen lassen, in welchem die beiden gleichzeitig  aus לא תתגודדו resultierenden Verbote zu einander stehen. …

 

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