Rabbiner Samson Raphael HIRSCH
(1808-1888)
בהר
Aus seinem Kommentar zur Wochenabschnitt BEHAR
Kap.25, 1 Gott sprach zu Mausche auf dem Berge Sinai:
Kap.25 V 1 Es haben die letzten Sätze des vorigen
Kapitels „Gott“ als Urborn alles „Rechts“ und die „Persönlichkeit“ Gottes als
Fundament alles Rechts von Personen und von durch Menschenpersönlichkeit zu
„Gütern“ erhobenen Sachen an die Spitze der Rechtsgesetzgebung gestellt. Daran
schließt sich nun dieses Kapitel, indem er für den engeren Kreis des jüdischen
Landrechts Gott als eigentlich einzigen, wirklichen Herrn und Eigentümer des
jüdischen Landes, der jüdischen Menschen und Güter statuiert und von diesem
einen Rechtsbegriff aus Boden-, Menschen- und Güterrecht entwickelt. שביעית , יובל , die גאולה-Institution bei Boden-,
Häuser- und Personendienstlauf, sowie das רבית-Gesetz sind nichts als Konsequenzen aus dem einen
Rechtsprinzipium der Hörigkeit an Gott, und Gottes, als des einzigen
Urberechtigten. …
V.4 aber im siebten Jahre sei eine durch Werkeinstellung zu
begehender Sabbat dem Lande, Gott ein Sabbat: dein Feld sollst du nicht besäen
und deinen Weinberg nicht beschneiden,
V.4 שבת לד' Wiederholt wird es ausgesprochen, daß der Landessabbat ein Sabbat לד', zum Ausdruck der Gotteshuldigung bestimmt, und nicht etwa ein im Interesse des Landes angeordnetes Brachjahr ist. …שביעית, die Gotteshuldigung als Bodeneigentümers des jüdischen Landes, bedarf zu ihren Ausdruck nur der Unterstellung des Bodens unter Gottes Herrschaft. Vor dem Gedanken des eigentlichen Bodeneigentümers tritt sein Lebensträger, der Jude, mit Bestellung des Bodens und Einheimsung seiner Früchte für die Zwecke der Existenzsicherung zurück. Es genügt die allgemeine Einstellung der Aussaat und der Baumbeschneidung, sowie der einspeichernden Ernte aller etwa von selbst gewachsene Früchte, um für dieses Jahr keine Nahrungssicherung aus den Boden zu erzielen (siehe V.20), und damit dem Boden eines ganzen Landes das Gepräge der Herrenlosigkeit aufzudrücken und ein ganzes Jahr zu einer nationalen Bekenntnisthat zu gestalten, daß das jüdische Volk nicht Herr und Eigentümer des jüdischen Landes sei. …
V.5 an dem Nachwuchs deines Schnittes sollst du keinen Schnitt, und an den Trauben deines sich selbst überlassenen Weinstockes keine Lese halten; ein Jahr der Werkeinstellung soll dem Lande sein.
V.5…שביעית ist ebenso positiver Ausdruck der Gotteshuldigung, der Gottesherrschaft über den Boden des jüdischen Landes, wie ע"ז eine Leugnung der ausschließlichen Gottesherrschaft ist. Alles was der jüdische Boden im שביעית hervorbringt, ist ein Objekt, das die Idee der Gottesherrschaft trägt und dem Ausdruck und der Vergegenwärtigung dieses Gedankens heilig ist, sowie ע"ז ein Objekt ist, das den Gegensatz dieses Gedankens vergegenwärtigt. Beide, פירות שביעית und ע"ז, sind Bekenntnisobjekte in Beziehung zu der höchsten fundamentalen Wahrheit des jüdischen Bewusstseins, jenes der Huldigung, dieses der Leugnung der Gottesherrschaft, und scheiden sich damit scharf von allen übrigen Gesetzobjekten. …
V. 7 und deinem Vieh, sowie deinem Tiere, welches in deinem Lande sich befindet, sei all sein Ertrag zum Essen.
V.7 …Vergegenwärtigen wir uns die שביעית- Gesetze in ihrer Verwirklichung, so sind sie die großartigste, ein ganzes Jahr durchdauernde, auf Äckern und Feldern, in Gärten und Wiesen sich offen kund tuende, in jeder Frucht, jedem Grashalm sich aussprechende Bekenntnistat einer ganzen Nation, mit welcher sie ihren Nationalboden Gott als dessen eigentlichem Eigentümer und Herrn huldigend zu Füssen legt, sich selbst nur als גרים ותושבים, als geduldete Einwohner und Beisassen auf Gottes Boden begreift, und aller Hoheit und allen Besitzstolzes entkleidet zu den Ärmsten der Menschen und zu dem Tier auf dem Felde in Gleichheit und Gleichberechtigung vor Gott zurücktritt.
V.8 Und du zählst dir sieben Jahressabbate, sieben Jahre
siebenmal; und die Tage der sieben Jahressabbate seinen dir neunundvierzig
Jahre.
V.8 … Die Omerzählung ist die Zählung
der Individuen, die Schemitah- und Jobelzählung ist die Zählung der Nation.
Jene sucht, auf Grund siebenmaliger Sabbathuldigung Gottes als Schöpfers
und Herrn, ein der Gesetzempfängnis würdig machendes siebenfältiges
Emporarbeiten zur sittlichen Freiheit ( שבע שבתותund תשעה וארבעים יום). Diese sucht, auf Grund siebenmaliger Jahressabathuldigung
Gottes als Herrn und Eigners des Nationalbodens, ein der staatlichen
Jobelwiedergeburt würdig machendes siebenfältiges Emporarbeiten zur politischen
innerer Freiheit (
שבע שבתות שניםund תשע וארבעים שנה – siehe V. 9 u. 10). Der Sinn unseres Verses wäre also: du
zählst dir sieben Jahressabbate, und diese sieben Perioden sollen dir
gleichzeitig nur eine Periode von neunundvierzig Jahren bilden.
V.10 Und ihr heiligt das fünfzigste Jahr, und ihr verkündet
Freiheit im Lande allen seinen Bewohnern. Ein Heimbringer ist es und ein
solcher soll es euch sein und ihr kehret zurück jeder zu seinem Grundbesitze
und jeder kehrt ihr zu seine Familie zurück.
V.10 … Wie die כפרה des יום הכפורים eines jeden Jahres die sittliche Wiedergeburt des Individuums
mit allen deren heilenden und wiederherstellenden Wirkungen für das innere und
äußere Leben des einzelnen als Allmachtsgeschenk der göttlichen Wundergnade
bringen soll, und diese Gnadenspende des Regenerierungstages die dem
entsprechenden Tagespflichten von ענוי und איסור מלאכה
erzeugt und durch deren Erfüllung bedingt ist: so soll der יום הכפורים des Jobeljahres zugleich eine
soziale und politische Wiedergeburt der Nation mit all deren heilenden und
wiederherstellenden Wirkungen für die inneren und äußeren Bedingungen der
Nation als Allmachtgeschenk der göttlichen Wundergnade bringen. …
V.14 Und
wenn ihr nun einen Verkauf an den Nächsten vollzieht, oder sonst etwas erwerbet
aus der Hand des Nächsten, sollt ihr einem dem andern nicht zu nahe tun.
V. 14 … Wenn jedoch nach jüdischem Rechte ein Geschäft mit Worte allein nicht perfekt wird, und so lange nicht einer der bezeichneten קנין- Akten geschehen, juridisch der Rücktritt möglich ist, so wird doch, selbst wenn ein Geschäft bloß mit Worten abgeschlossen worden ein Rücktritt als tadelnswerter Vertrauensbruch erklärt, דברים יש בהם משום מחוסרי אמונה ואין רוח חכמים נוחה הימנו, und wenn zu dem Worte bereits eine Geldzahlung hinzugekommen, oder die Ware vom Käufer gezeichnet worden, wenngleich damit der Eigentumswechsel noch nicht vollzogen und juridisch ein Rücktritt möglich wäre, so würde auf eine Klage beim jüdischen Gericht dieses vor dem Wortbruch mit dem ernsten Ausspruch zu warnen haben: מי שפרע מאנשי דור המבול ומאנשי דור הפלגה ומאנשי סדום ועמורה וממצרים שטבעו בים הוא יפרע ממי שאינו עומד בדבורו d.i. „ der das Geschlecht der Sündflut, das Geschlecht des Turmbaus, die Männer von Sodom und Amora und die Ägypter, die im Meere ihren Untergang fanden, mit seiner Strafe traf, der wird mit seinen Strafen treffen, der sein Wort nicht hält“ (Baba Mezia 48a u. 49a). Dieses sich der göttlichen Strafe Unterziehen wird mit dem Ausdruck: מקבל מי שפרע bezeichnet.
Wir bemerken, daß das jüdische Gesetz an vielen Stellen für den Verkehr des Menschen mit Menschen scharf scheidet zwischen der juridischen Befugnis und dem sittlich Gebilligten. Es gibt gar manches, das nach dem objektiven Recht der gerichtlichen Ausspruch zulassen muss, was gleichwohl vom Standpunkt höherer sittlicher Anforderung missbilligt wird, אין רוח חכמים נוחה הימנו.
V.18 Erfüllet meine Gesetze und meine Rechtsordnung hütet und erfüllet sie, so werdet ihr vom Lande sorgenfrei getragen wohnen.
V.19 Das
Land wird seine Frucht geben, ihr werdet zur Sättigung essen, und werdet
sorgenfrei von ihm getragen wohnen.
VV. 18 u. 19 Der vorangehende Vers hatte die unmittelbare Konsequenz aus dem durch Schemita- und Jobelinstiution als Basis des Verkehrslebens gepflegten Gedanken der Gotthörigkeit des Landes für das Leben des Menschen mit Menschen ausgesprochen. In diesen Versen wird der Gedanke für das Ganze Einzel – und Volksleben fruchtbar gemacht, Gottes Wort kennt nur eine Gotteshuldigung, und das ist die treue Erfüllung seines Willens. Und so ist denn auch sein Land nur um einen einzigen Preis unser, und das ist die treue Erfüllung seines Gesetzes. Zollen wir diesen Tribut, so haben wir alles getan, um uns und das Land und uns im Lande zu erhalten. Erkenntnis und Erfüllung dieses Gesetzes ist unser Wall und unsere Mauer, unsere Wissenschaft und Kunst, unsere Staatsweisheit und unsere Volkswirtschaftslehre. Alles, was andere Nationen auf tausend andere Wegen vergebens anstreben, politische Sicherheit nach außen, Blüte und Wohlfahrt im Innern, schaffen wir uns einfach und sicher durch Erfüllung dieses Gesetzes. Sein Gesetzgeber, der Herr unseres Landes, ist zugleich Gebieter über die Geschicke der Völker und über die Entwicklung der Natur; wie unser Land, sind die Gänge der Geschicke und der Natur „sein“, und die Verteidigung und die Blüte unseres Landes hat „Er“ übernommen, so wir seine „Gesetze“ und seine „Rechtsordnungen“ „wahren und erfüllen“, wahren: durch stets Lernen und Schützen vor Verirrungen, erfüllen: durch Verwirklichung im ganzen Einzel-, Familien-, und Volksleben (Siehe zu Kap. 18,5 חקים sind die sittliche Umschränkungen unseres Einzel- und Familienlebens, משפטים die Rechtsordnungen unseres sozialen Verhaltens; jene sind die Vorbedingungen von diesen, beide sind das Ziel, für welches uns Gott „sein“ Land gegeben.)
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